- Wie soll eine Immobilie im Todesfall verkauft oder weiterhin genutzt werden?
- Wie wird im Fall einer Scheidung eine gütliche Einigung über das gemeinsame Haus oder die Wohnung erzielt?
- Was wird bei Auflösung eines Unternehmens mit der Gewerbeimmobilie?
Beratung & Immobilien-Mediation
Kompetente und individuelle Lösungen für Ihren Immobilienverkauf – u.a. bei Scheidung oder Erbschaft
Wenn es um den Verkauf oder die Nutzung einer Immobilie mit mehr als nur einem Eigentümer geht, sieht man sich meist diesen oder ähnlichen Fragen gegenüber gestellt. Vor allem in Streitfällen bei Erbschaft, Trennung oder Scheidungsverfahren geht es erst dann voran, wenn sich alle Parteien über die Verfahrensweise der zukünftigen Immobiliennutzung oder auch deren Veräußerung geeinigt haben. Ohne die Unterstützung durch einen neutralen und objektiven Berater scheint eine schnelle Einigung oftmals allerdings aussichtslos.
Eine der Fachkompetenzen unseres Maklerbüros liegt in der Beratung und Mediation zur Abwicklung von Immobilienverkäufen bei Trennung oder mit Nachlass-Regelung. Lesen Sie nachfolgend wie wir Ihnen als Mediator bei Problemen oder Streitigkeiten rund um Ihre Immobilie helfen können.
Immobilienverkauf im Todesfall
Schätzungen zufolge werden in Deutschland jährlich Vermögenswerte in Höhe von etwa 400 Milliarden Euro vererbt! Ein Großteil davon in Form von Immobilien! Dennoch haben leider nur die Wenigsten für den Todesfall vorgesorgt, um beispielsweise Nachlass-Regelungen für das eigene Haus oder die Wohnung zu treffen. Für die Hinterbliebenen hat dies leider häufig einen bitteren Streit um die geerbte Immobilie zur Folge, meist begleitet von kostspieligen Rechtsstreits.
Sind dann auch noch mehrere Parteien in der Erbengemeinschaft unterschiedlicher Auffassung wird meist keine Einigung erzielt – entweder ein Erbe muss die anderen auszahlen oder die Vermögenswerte der Immobilie werden im schlimmsten Fall zwangsweise "versilbert", meist mit einem Ergebnis, dass der Verstorbene für den Todesfall eher nicht gewollt hätte.
Egal, ob bei Ihnen der Erbschaftsfall bereits eingetreten ist oder ob Sie selbst als Eigentümer für Ihre Nachlass-Abwicklung vorsorgen möchten, mit unserer jahrelangen Erfahrung und einem hohen Maß an Fachkompetenz sind wir zuverlässiger Ansprechpartner für Immobilienabwicklungen im Todesfall.
Haus und Erbe: individuelle Nachlass-Beratung zu Lebzeiten und im Todesfall
Da die gesetzliche Erbfolge häufig nicht den Willen des Erblassers widerspiegelt, sollten sich Eigentümer bereits vor ihrem Ableben ausführlich und fachkundig beraten lassen, um im Sinne der Hinterbliebenen Erbstreitigkeiten bei der Nachlassabwicklung zu vermeiden. Unter anderem kann sich eine vorweggenommene Erbfolge, in Form einer Schenkung, als sehr vorteilhaft erweisen, wenn diese bereits zu Lebzeiten vom Erblasser in die Wege geleitet wird.
Unter anderem kann dadurch auch eine deutliche Reduzierung der Steuerlast erzielt und zeitgleich auch die Erhaltung des Familienvermögens gesichert werden. Auf welche weiteren Möglichkeiten und Festlegungen Sie bei der Nachlass-Regelung zu Lebzeiten grundsätzlich achten sollten, erläutern Ihnen unsere Immobilienmakler in Dresden sehr gern in einem persönlichen Beratungsgespräch zum Erbfall “Immobilie”.
Ist der Todesfall bereits eingetreten ohne das eine letztwillige Verfügung durch den Verstorbenen vorliegt, so kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen. Betrifft diese mehrere Erben in Form einer Erbengemeinschaft, wie beispielsweise Geschwister, können sich bei Uneinigkeit über den Verkauf der Immobilie Streitigkeiten ergeben, welche oftmals nicht im Sinne des Erblassers gewesen wären.
Selbst im Falle eines vorliegenden Testaments kann es zu Streitfällen kommen, wenn nicht bedachte Angehörige unzufrieden mit der Nachlass-Regelung im Testament sind. In jedem Fall kann so ein sehr hohes Streitpotential entstehen, was meist zur Zerschlagung von Vermögensaufteilungen und einer Zerrüttung innerhalb der Hinterbliebenen führt.
Um einen solchen Umstand gar nicht erst entstehen zu lassen, bieten wir bei Hausverkauf wegen Erbe lösungsorientierte Ansätze im Rahmen einer individuellen Immobilien-Mediation an.
Ein erfahrener Mediator zeigt Wege aus dem Streitfall Hausverkauf und unterstützt alle Parteien bei der reibungslosen Abwicklung des Nachlasses.
Hausverkauf bei Scheidung oder Trennung – wir können helfen!
Egal, ob Geschäfts- oder Ehepartner, wenn sich Eigentümerparteien trennen steht häufig die Frage über die weitere Verwendung der gemeinsamen Immobilie im Raum. In den meisten Fällen bieten sich dann folgende Optionen das Haus mehr oder weniger aufzuteilen:
- Beide Partner sind sich über den Hausverkauf einig, der Kaufpreis wird untereinander aufgeteilt.
- Überschreiben der Immobilie auf nur einen Partner – der andere Partner wird ausgezahlt.
- Nach der Trennung/Scheidung wird das Haus vermietet und die Einnahmen auf beide Parteien aufgeteilt.
- Im Streitfall, kommt es meist zu Gerichtsverfahren, welche zur Teilungsversteigerung der immobilie führen kann.
Gerade letzteres muss jedoch nicht sein und bleibt nur als allerletzter Schritt übrig, sofern es im Zuge der Trennung auf anderem Wege keine Einigung über eine gütliche Aufteilung der gemeinsamen Immobilie gibt.
Streitschlichtung bei Immobilienverkauf durch Trennungspaare
Als Makler mit jahrelanger Markt- und Berufserfahrung verfügen wir über ein sehr hohes Maß an Know-how im Bereich der gütlichen Vermögenstrennung bei Hausverkauf.
Beginnend mit einer marktgerechten Immobilienbewertung klären wir ehemalige Ehe- oder Geschäftspartner über den wirklichen Haus-Wert auf. In transparenten und zielorientierten Beratungsgesprächen klären wir zudem, wer von beiden welchen Anspruch auf die gemeinsame Immobilie hat. Dies bildet die Grundlage für alle weiteren Verhandlungen zwischen den Streitparteien.
Grundsätzlich ist bei Ehepaaren zu beachten, dass nach einer Heirat ohne Ehevertrag eine Zugewinngemeinschaft besteht. Dies bedeutet, dass alles während der Ehe erworbene Vermögen im Falle einer Scheidung zu gleichen Teilen an die Parteien aufgeteilt wird – dies gilt auch für den gemeinsamen Immobilienbesitz. Hat einer der Partner während der Ehe jedoch weniger Zugewinn erwirtschaftet, kann jedoch auch ein Zugewinnausgleich erfolgen. Wie genau dieser ausfallen kann, wird Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch durch unsere Immobilien-Mediatoren erläutert.
Sollte im Falle einer Scheidung der Hausverkauf von beiden Ehepartnern nicht gewünscht sein bzw. beide weiterhin Eigentümer der Immobilie bleiben wollen, dann vermitteln wir im Sinne beider Parteien klare Regelungen zur weiteren Finanzierung sowie auch Verwaltung des Objektes.
Dies kann beispiesweise dann der Fall sein, wenn das Haus zur Miete angeboten werden soll und die Mieteinnahmen auf beide Partner verteilt werden müssen.
Wie genau eine Immobilien-Mediation bei Scheidung erfolgen kann und welche Vorteile diese für beide Ehepartner mit sich bringt, erfahren Sie in einem ersten Beratungsgespräch durch unser Immobilienbüro.